Kostenfreie Optimierung ihrer Energiekosten! 

 

Für mehr Geld in den Haushalten und zur Entlastung der Unternehmen in der Region!  

Info zum Unterschied SLP-Zähler und RLM-Zähler!

Was ist ein SLP-Zähler?
SLP ist eine Abkürzung und bedeutet Standardlastprofil (SLP). SLP-Zähler kommen bei Abnahmestellen mit geringem Verbrauch zum Einsatz. Dies sind beispielsweise Privathaushalte und kleinere Betriebe.
SLP-Zähler sind ohne registrierende Leistungsmessung. Sie zeigen lediglich den aktuellen Zählerstand an. Der Messwert wird hier einmal im Jahr ausgelesen, denn der Lastgang wird mittels Standardlastprofilen ermittelt. Monatlich werden Abschläge auf Basis von Schätzwerten entrichtet. Am Jahresende erhalten die Verbraucher dann eine Abrechnung auf Basis ihres tatsächlichen Verbrauchs.

Wofür sind die Standardlastprofile notwendig?
Die Standardlastprofile sind notwendig, um zeitliche und temperaturabhängige Schwankungen des Stromverbrauchs nachvollziehen zu können. So sollen den Verbrauchern je nach Bedarf immer ausreichend Strom zur Verfügung gestellt werden.
Dabei werden verschiedene Gruppen von Verbrauchern unterschieden, um die Zuordnung von Anlagen zu unterschiedlichen Profilen zu erleichtern, wie Gewerbe, Produktionsbetrieb, Haushalt o. ä.

Wann wird ein SLP-Zähler verwendet?
Ein SLP-Zähler kommt bei kleinen Verbrauchsstellen zum Einsatz. Privathaushalte und Gewerbekunden mit einem Jahresstromverbrauch bis 100.000 kWh verfügen in der Regel über einen SLP-Zähler. Bei einem Stromverbrauch über 100.000 kWh muss dann ein RLM-Zähler installiert werden.

Was sind RLM-Zähler?
RLM steht für Registrierende Leistungsmessung. Verbrauchsstellen mit einem Jahresverbrauch über 100.000 kWh sind per Stromnetzzugangsverordnung zur registrierenden Leistungsmessung verpflichtet. Dies sind in der Regel große Unternehmen und die Industrie. Der Verbrauch wird hier kontinuierlich gemessen. RLM-Zähler dienen daher auch der Sicherstellung der Netzstabilität.
Gewerbe und Industriekunden, welche RLM-Zähler besitzen, erhalten so monatlich eine genaue Abrechnungen über ihren Verbrauch. Durch die Optimierung des Lastprofils können Unternehmen zudem Netzentgelte einsparen.

Wie funktioniert die Registrierende Leistungsmessung?
Eine Messeinrichtung erfasst pro in regelmäßigen Frequenzen den Mittelwert der tatsächlich abgenommenen Leistung. Per Gesetz sind diese Messperioden auf 15 Minuten bei Strom und auf 60 Minuten bei Gas festgelegt. Die so ermittelten Werte werden regelmäßig an den Netzbetreiber übermittelt. Dieser gibt die Messwerte wiederum an den Stromanbieter weiter. Dadurch lässt sich dann monatlich die tatsächliche Leistung und der sich daraus ergebene Verbrauch errechnen.

Beste Grüße


Energiereferent Frank Buse 💡 

Die Festpreise für Strom und Gas steigen wieder!

Die Festpreise für Strom und Gas werden bei den Anbietern außerhalb der Grundversorgung wieder teurer werden. Man kann davon ausgehen, dass in den nächsten 3-6 Monaten die Preise ansteigen werden. 

Im Diagramm unten auf dem Bild ist zu sehen, dass die Preise am Terminmarkt im April wieder raufgehen und damit zeitversetzt der Preis für den Kunden. 

Wer jetzt noch einen guten Anbieter für Strom/Gas sucht sollte jetzt zeitnah seinen Vertrag mit einer "mindestens" eingeschränkten Preisgarantie abschließen! 

Die Preise sind aktuell gut und so ist man für die nächste Zeit vor Preiserhöhungen geschützt. 

Bei Fragen oder Angeboten zu Strom-/Gasverträgen kommen Sie gerne auf mich zu. 

Beste Grüße 

Energiereferent Frank Buse

Die momentane Situation des Energiemarkts! (im Video erklärt)

Infos Strom und Gas

Kleiner Überblick aktuell: Strom-und Gaspreise sind auch im Jahr 2024 weiter gesunken!

-Strompreis an der Börse aktuell bei ca. 6 Cent pro kWh für den reinen Energiepreis ohne Umlagen

-Gaspreis an der Börse aktuell ca. 3 Cent pro kWh für den reinen Energiepreis ohne Umlagen

Die Mehrkosten für Netzentgelte bundesweit verteilen!

Der ein oder andere hat es vielleicht schon gehört, ab 2025 sollen die Mehrkosten der Netzentgelte bundesweit verteilt werden.

Was bedeutet das für den einzelnen:

In Regionen, die deutlich mehr Strom erzeugen als verbrauchen, entstehen für den Umbau der Netze erhebliche Kosten. Gleichzeitig versorgt der Strom aber nicht nur die Region, sondern ganz Deutschland. Die Netzentgelte in diesen Regionen sollen sinken. Stromverbraucher aus anderen Regionen müssen mehr zahlen.

Die Bundesnetzagentur schlägt dafür ein dreistufiges Modell vor:
Schritt 1: erst soll ermittelt werden, ob ein Netzbetreiber von einer besonders hohen Kostenbelastung betroffen ist.

Schritt 2: Überschreitet ein Betreiber den von der Bundesnetzagentur festgelegten Schwellenwert für die Kosten, wird die Mehrbelastung bundesweit verteilt. In den betroffenen Regionen sinken dann die Netzentgelte.

Schritt 3: Die begünstigten Netzbetreiber erhalten einen finanziellen Ausgleich.


Ob man künftig mehr oder weniger für die Netzentgelte zahlen muss, erfährt man vom Netzbetreiber. Zum Ende jedes Jahres veröffentlichen diese die Höhe des Netzentgeltes für das kommende Jahr. Im Herbst 2024 erfahren Sie, wie hoch Ihr Entgelt für das Jahr 2025 wird!

Hier sinken die Netzentgelte:


Betreiber                aktuelles Netzentgelt      neues Netzentgelt

E.DIS Netz GmbH         14,08 ct/kWh               8,84 ct/kWh 🙂

EWE Netz GmbH           8,05 ct/kWh                7,33 ct/kWh

WEMAG Netz GmbH     12,90 ct/kWh              7,85 ct/kWh

Schleswig-Holstein Netz AG  15,29 ct/kWh     9,80 ct/kWh



Ein kleiner Auszug aus vor allem dem Netzgebiet in Mecklenburg-Vorpommern, da wo ich lebe und arbeite.


Beste Grüße


Frank Buse 💡

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